SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernehmen wir die Aufgaben gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) nach RAB 30 und RAB 31. Unser Schwerpunkt liegt darauf, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die beteiligten Unternehmen so zu koordinieren, dass die Arbeiten sicher und reibungslos ablaufen. Dazu gehören u. a.:-Koordination der Arbeitgeber/Unternehmen hinsichtlich Arbeitsschutz auf der Baustelle
-Abstimmung von Schutzmaßnahmen und Baustellenorganisation
-Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsunterlagen z. B. SiGe-Plan
-Sicherheitsbegehungen und Dokumentation der festgestellten Punkte
-Unterstützung bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen während der Bauausführung