Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Grundbetreuung erfasst folgende Aufgabenfelder, deren Berücksichtigung in der Regel Begehungen vor Ort voraussetzt.
Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie und beraten Sie individuell
1. Grundbetreuung gemäß DGUV V2 Anlage 2 II
1.1 Unterstützung bei der Gefährungsbeurteilung (GBU) der Arbeitsbedingungen1.2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention
1.3 Erstellung von Betriebsanweisungen
1.4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration von Führungskräften
1.5 Unterstützung nach Ereignissen
1.6 Allgemeine Beratung des Arbeitgebers/Auftraggebers, seiner Führungskräfte und betrieblichen Interessensvertretungen
1.7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
1.8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
1.9 Mitwirken und Unterstützen bei der Auswahl und Beschaffung von Investitionen, Ausrüstungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
2. Betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV V2 Anlage 2 III
2.1 Regelmäßig vorliegende Anlässe der Betriebsspezifischen Betreuung2.2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
2.3 Externe Entwicklung mit spezifischen Einfluss auf die betriebliche Situation
2.4 Arbeitsmedizinische Versorgung
2.5 Betriebliche Aktionen, Schwerpunktprogramme und Kampagnen
3. Besondere Leistungen
3.1 Gefahrstoffkataster3.2 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
3.3 Beratung bei der Lagerung von Gefahrstoffen
3.4 Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Schulungen
4.1 BSH BSO-B + C4.2 Evakuierungsunterweisung
4.3 Gefahrstoffunterweisungen
4.4 Arbeitsschutzschulungen